Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hundetraining ,–sitten und für Veranstaltungen, sind auf Anmeldung und Teilnahme an den Trainingsangeboten und Hundesitten vom der freundliche Familienhund anzuwenden.

Im Folgenden wird der freundliche Familienhund, dfF genannt und davon ausgegangen, dass der/die AuftraggeberIn, AG genannt, gleichzeitig der/die HundehalterIn ist.

Geltungsbereich

DfF erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, –sitten und für Veranstaltungen, auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung, die auf der Homepage des dfF, unter www.derfreundlichefamilienhund.at, zu lesen ist.

DfF ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neuen AGB werden erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam. Für bereits erfolgte Buchungen gilt nach wie vor die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung aktuelle und vom/von der AG akzeptierte Fassung.

Vertragsangebot, Vertragsabschluss

Der Vertrag, sprich die verpflichtende Anmeldung bzw. Buchung für die Teilnahme an einem Trainingsangebot, kommt mit der Anmeldung durch den/die AG und einer Anmeldebestätigung des dfF zustande.

Die Anmeldung für die Teilnahme an einem Trainingsangebot oder Veranstaltung ist über das Anmeldeformular auf der Homepage, www.derfreundliche.at, oder telefonisch unter 0676/9224816 vorzunehmen. Die Anmeldebestätigung des dfF wird grundsätzlich per Mail, oder per Whats App versendet.

Der Vertrag für Beratungs- und Einzelstunden im Rahmen von Hundesitten und -training kommt nach individueller Vereinbarung mündlich zustande und ist grundsätzlich verbindlich. 

Vertragsgrundlagen

Grundlage des jeweils gebuchten Trainingsangebotes sind dessen Beschreibung, die Teilnahmebedingungen für Hundetraining, sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Hundetraining, -sitten und Veranstaltungen“, welche allesamt bei der Buchung über das Anmeldeformular auf der Homepage des dfF, www.derfreundlichefamilienhund.at, nachzulesen sind und mit der Anmeldung akzeptiert werden, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige Sondervereinbarungen.

DfF verpflichtet sich zu einem liebevollen Umgang mit den Hunden unter Beachtung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen. Dies bezieht sich auch auf das selbstverständliche Entfernen von Hundekot im öffentlichen Raum.

Falls dfF durch unerwartete Vorkommnisse gebuchte Termine oder Vereinbarungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann, ist dfF verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.

Ein gebuchter Termin kann 48 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass Kosten anfallen. Danach ist dfF berechtigt angefallene Kosten zu verrechnen.

Bei Versäumnis der Teilnahme an einem gebuchten Trainingsangebot kann keine Rückerstattung der Kosten erfolgen!

Bei einer z.B. aufgrund von Krankheit verursachten Verhinderung des/der Auftraggeberin an der Teilnahme wird ein neuer Termin vereinbart. Der/Die AG kann jedoch bei Erkrankung seines/ihres Hundes ohne seinen/ihren Hund teilnehmen oder im Falle seiner/ihrer persönlichen Verhinderung, eine andere Person mit dem angemeldeten Hund teilnehmen lassen.

Der/Die AG versichert gegenüber dfF, dass der teilnehmende Hund sein/ihr Eigentum ist.

Der/Die AG versichert gegenüber dfF, dass der teilnehmende Hund frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

Der/Die AG versichert gegenüber dfG, dass der teilnehmende Hund bei einer anerkannten österreichischen Versicherung Haftpflicht versichert ist. 

Der/Die AG versichert gegenüber dfF, dass der teilnehmende Hund regelmäßig vorsorglich gegen Parasiten behandelt wird (z.B. regelmäßige Entwurmungen), sowie die jährlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat. Eine Kopie des Impfpasses ist entweder bei der Anmeldung oder aber spätestens zu Beginn des gebuchten Angebotes zu übergeben.

Außerdem ist der/die AG verpflichtet dfF über jede vorliegende Erkrankung oder den Verdacht einer bestimmten Erkrankung (chronisch oder akut), sowie über die bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Hundes zu informieren.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen bei den Trainingsangeboten dfF nicht teilnehmen. Der/Die AG kann jedoch im Fall des Falles ohne seinen/ihren Hund teilnehmen. ossen. Nach der Stehzeit kann das Training,  das Sitten wieder aufgenommen und Veranstaltungen wieder besucht werden.

 Die Teilnahme mit sozial unverträglichen Hunden ist nur nach vorhergehender Rücksprache mit dem dfF möglich. Der/Die AG hat vor Beginn der Teilnahme die Pflicht dfF über sämtliche Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang zu informieren.  DfF ist berechtigt, bei nicht einhalten der AGB, den AG vom Training, Sitten oder von Veranstaltungen auszuschließen.

DfF ist berechtigt, alle Daten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin elektronisch zu speichern. DfF wird diese Daten nicht an Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber dfF zur Auskunft verpflichtet ist.

Haftung

Für Schäden, die der Hund während des Trainings, des Sittens oder bei Veranstaltungen an dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt, sowie für Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz, haftet ausschließlich der/die AG.

Falls der Hund während des Trainings, des Sittens oder bei Veranstaltungen erkrankt oder verletzt wird,  eine Haftung durch den/die TrainerIn oder dfF ausgeschlossen ist.

Ein Freilauf ohne Maulkorb und Leine im Rahmen eines Trainingsangebotes,  Sittens oder bei einer Veranstaltung, erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des/der AG.

Erlaubt der/die AG seinem/ihrem Hund den Freilauf mit anderen Hunden, so ist er/sie sich den damit verbundenen Risiken, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Hunden entstehen können bewusst, und kann im Schadensfall keine Ansprüche an den/die TrainerIn beziehungsweise an dfF stellen.

Die Teilnahme an sämtlichen Trainings-, Sitter- und Veranstaltungsangeboten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.

Haftung durch den/die AG, während des Trainings, dem Sitten oder bei Veranstaltungen, bleibt der/die AG HundehalterIn. Der/Die AG haftet in jedem Fall für seinen/ihren Hund.

Der/Die AG haftet für alle Schäden, die Dritten infolge von Krankheiten seines/ihres Hundes zugefügt werden.

Der/Die AG verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten aufgrund etwaiger Schäden, welche der Hund während des Trainings oder des Sittens verursacht.

Leistungen

  1. Bei 10er Blöcken ist die Vereinbarung eines Trainingstermins mindestens 1 Woche im Voraus erforderlich.
  2. DfF und der/die TrainerIn sind bemüht Termine pünktlich und zuverlässig einzuhalten und haben im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z.B. aufgrund von Krankheit) den/die AG umgehend zu informieren.

Vertragsdauer

  1. Dauer und Erfolg bei Training von Hunden sind abhängig vom jeweiligen Hund und vor allem davon, wie konsequent und regelmäßig außerhalb des Unterrichts mit dem Hund gearbeitet wird. DfF übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
  2. Der Sonderpreis für Einzelstunden im Rahmen von 10er Blöcken hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Wenn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer noch Einzelstunden offen sind, bietet dfF deren Konsumation bei Aufzahlung für sämtliche (verbrauchte und nicht verbrauchte) Einzelstunden auf den aktuell gültigen Normalpreis an.

Preise und Zahlungen

  1. Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot und sind der „Preisliste – Hundetraining und Hundesitten“ zu entnehmen. Die Kosten, die bei Buchung eines konkreten Trainingsangebots anfallen sind bei der Anmeldung auf der Homepage dfF (www.derfreundlichefamilienhund.at) ersichtlich.
  2. Die zugrunde liegende „Preisliste – Hundetraining und Hundesitten“ ist grundsätzlich verbindlich.
  3. Die Bezahlung ist unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Anmeldung, vorzunehmen und muss in jedem Fall vor der ersten Teilnahme erfolgt sein. Wenn die Überweisung der Kosten nicht zeitgerecht erfolgen kann, sind diese zu Beginn des Trainingsangebotes bar zu entrichten.
  4. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der erfolgten Bezahlung der Kurskosten gültig.
  5. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Geldeingangs berücksichtigt!
  6. 10er Blöcke sind im Voraus zu bezahlen.
  7. Einzelstunden werden am Anfang der Einheit in bar bezahlt. Der Preis gilt für 50 Minuten.

Rücktritt

  1. Im Falle des unberechtigten Rücktrittes des/der AG von einer Anmeldung zu einem Trainings- , Sitter oder Veranstaltungsangebot, sind wir berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Wir bitten Sie folgende Stornobedingungen zu berücksichtigen: Ab 14 Tage bis 5 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes. Ab 5 Tage vor Auftragsbeginn, bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Auftragswertes.
  2. Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den/die AG kann kein Geld zurückerstattet werden.
  3. Die Absage einer Einzelstunde muss telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Sollte die Absage in einem kürzeren Zeitraum erfolgen, werden 100% des vereinbarten Aufwandes verrechnet. Falls keine konkrete Dauer für den Termin vereinbart wurde, wird als Basis der Preis für eine Stunde angenommen.
  4. DfF ist berechtigt sämtliche Trainings-, Sitter- und Veranstaltungsangebote im Falle zu geringer Anmeldungen oder aus Gründen höherer Gewalt (wie z.B. aufgrund von Krankheit) abzusagen. Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs von Trainings- und Therapieangeboten durch dfF, wird die vollständig bezahlte Gebühr rückerstattet. Alle eventuell daraus entstehenden Kosten trägt der/die AG. Die Anmeldung des/der AG bleibt für den Fall, dass ein neuer Termin genannt wird, bestehen.
  5. Bei wiederholter Anwendung von Maßnahmen des/der Hundehalters/Hundehalterin, die mit unseren Prinzipien des respektvollen und gewaltfreien Umgangs mit dem Hund nicht vereinbar sind, oder wenn der/die TeilnehmerIn den Unterrichtsverlauf stört, ist dfF berechtigt den/die TeilnehmerIn von der Teilnahme auszuschließen und den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Für alle gegen eine/n VerbraucherIn, der/die im Inland seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der/die VerbraucherIn seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für VerbraucherInnen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der freundliche Familienhund

Hundesitten

 

Der Hund muss gegenüber dem Menschen und seines Gleichen sozial verträglich sein, Leinen führig. Der Hund sollte die Grundkommandos beherrschen und für eine angemessene Zeit allein bleiben können.

 

AGB Hundesitten und Hundebetreuung

Allgemein

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Art der Betreuung von Hunden, die der freundliche Familienhund, dfF genannt, angeboten wird. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer des Hundes. Für etwaige Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt dfF keine Haftung, sondern ausschließlich der Hundehalter. Dasselbe gilt für Sachschäden, oder Schäden die der Hund an Dritten (Hund/Mensch) anrichten könnte. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit und/oder deren Verschulden!

 

Betreuung

 

Vor der ersten Buchung ist ein Vorgespräch zu vereinbaren. Ein persönliches Gespräch ist Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.

Tagesbetreuungen werden unverbindlich nach Absprache vereinbart. Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, Termine immer rechtzeitig vor der Betreuungszeit. Für den Fall, dass der Hund nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Betreuungszeit beim Hundesitten (Unterbringung des Hundes bei einem Betreuer im Familienverbund für einen längeren Zeitraum) abgeholt wird bzw. der Hundehalter wieder seinen Hund entgegen nimmt, ist dfF berechtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der Hundehalter.

 

Vorstellungstermine und Erstgespräche sind mindestens 24 Stunden vor Beginn, telefonisch und persönlich, oder über Whats App, bei Frau Ingrid Parsche abzusagen. Wird ein Vorstellungstermin und Erstgespräch nicht rechtzeitig und persönlich telefonisch, oder über whats App, abgesagt, so werden € 65.- berechnet.

Ein gebuchter Termin kann 24 Stunden vorher telefonisch und persönlich, oder über Whats App, bei Frau Ingrid Parsche  abgesagt werden, ohne dass Kosten anfallen. Danach ist dfF berechtigt angefallene Kosten zu verrechnen.

 

Die Bezahlung erfolgt im Voraus, ausschließlich bar oder per Überweisung.

 

Voraussetzungen

 

Da die Tiere bei dfF in den meisten Fällen einzeln betreut werden ist es wichtig, dass der Hund gegenüber Menschen sozial verträglich ist.

Der betreute Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis bringen Sie bitte beim ersten Treffen eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung mit.

Ein Vorgespräch mit uns ist immer Voraussetzung für eine Betreuung.

 

Aufsicht

 

DfF versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Des Weiteren wird versichert, dass mit den Hunden sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich auf die Hunde aufgepasst wird.

Der Hundehalter entscheidet, ob sein Hund abgeleint werden darf oder nicht. An der Straße laufen die Hunde immer an der Leine, ebenso in Bereichen in denen Leinenpflicht besteht.

Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet dfF nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. DfF versichert alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.

 

Gesundheit

 

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über etwaige Krankheiten muss dfF wahrheitsgemäß informiert werden.

Bei Läufigkeit der Hündin kann von Seiten dfF keine Betreuung übernommen werden. Sollte trotzdem eine Betreuung in dieser Zeit vereinbart werden, liegt selbstverständlich die Haftung beim Hundehalter.

 

Vorsorge

 

Der Hundehalter verpflichtet sich beim ersten Treffen den Impfausweis vorzulegen. Der Hund muss gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Des Weiteren wird empfohlen, dass der Hund ebenfalls gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft ist.

Da die Tiere sich viel im Freien aufhalten, wird empfohlen, dass der Hund mit einem entsprechenden Präparat (z.B. Frontline.) gegen Zecken und Flöhe behandelt ist. Sollte der Hund während der Betreuungszeit mit einem Präparat behandelt werden müssen (z.B. bei starkem Zeckenbefall), dann wird dies dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

 

Tierärztliche Kosten

 

Sollte dfF während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter schon jetzt ein, die Kosten für eine anfallende tierärztliche Behandlung im Auftrag des Eigentümers zu tragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundebesitzer. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann dfF auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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